Wiener akademische Burschenschaft Albia

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Der Bursch

BurscheneidDie Zeit als "aktiver Bursch" beträgt zwischen 3 und 8 Semestern und ist jener Abschnitt, in welchem man die größte Verantwortung zu tragen hat. Aus dem Kreise der aktiven Burschen werden am Antrittskonvent eines jeden Semesters die Chargen für das kommende Semester gewählt. Die Chargen sind mit dem Vorstand eines Vereins zu vergleichen. Für einen jungen Studenten ist die Ausübung einer Charge eine einmalige Gelegenheit und Herausforderung, Verantwortung und Führungsaufgaben zu übernehmen und im Rahmen seiner Amtstätigkeit wichtige Erfahrungen zu gewinnen sowie als Persönlichkeit zu reifen.

Der Vorstand (das Chargenkabinett) einer B! setzt sich aus dem Sprecher (Obmann), dem Fechtwart (Obmannstellvertreter), dem Schriftwart (Schriftführer) und dem Fuxmajor zusammen.

Der Sprecher, aus dem Kreise der aktiven Bundesbrüder für ein Semester gewählt, ist der letztlich verantwortliche Leiter der gesamten Korporation. Er vertritt sie in allen Angelegenheiten nach außen, leitet die Beratungen, Kneipen und Feste. Seine Anordnungen sind für alle Bundesbrüder verbindlich. Andererseits ist der Sprecher für alle seine Handlungen und Anweisungen unmittelbar dem Burschenconvent verantwortlich und kann bei Fehlverhalten jederzeit seiner Charge enthoben werden.

Der Fechtwart ist als Leiter des Fechtbetriebes verantwortlich für den Ablauf der täglichen Paukstunden (Trainingsstunden). Weiters ist er für den gesamten organisatorischen Ablauf von Mensuren verantwortlich. Der Schriftwart erledigt den gesamten Schriftverkehr. Er erstellt die Aussendungen, berichtet darüber am Burschenconvent und protokolliert die Beratungen. Die übrigen Aktiven haben die Chargen zu unterstützen und grundsätzlich an allen Veranstaltungen des Bundes mitzuarbeiten. Dazu gibt es eine Anzahl niederer Ämter, wie Budenwart (zuständig für das Korporationshaus), Bierwart (zuständig für die Getränke), Bücherwart (zuständig für die Bundbibliothek), welche die Fuxitas ausübt.
Frühestens nach 3 genehmigten Burschensemestern und mindestens 4 genehmigten Mensuren kann der aktive Bursch auf dem Burschenconvent um seine Inaktivierung ansuchen. In den meisten Fällen erfüllen die Aktiven eine höhere Anzahl an Aktivsemestern und schlagen Mensuren über die Pflichtanzahl hinaus, um für längere Zeit mit vollem Einsatz dienen zu können. Diese Entscheidung ist in jedem Fall dem betreffenden Bundesbruder überlassen. Die Verpflichtungen eines Inaktiven sind wesentlich weniger umfangreich als die eines aktiven Burschen. Er nimmt nicht mehr an den täglichen Paukstunden teil und ficht in der Regel keine Mensuren. Als Inaktiver ist man zu allererst zum Studium angehalten, über dessen Fortgang in regelmäßigen Abständen am Burschenconvent berichtet werden muß und dessen Abschluß grundsätzlich Voraussetzung für den Weiterverbleib in einer akademischen Burschenschaft ist. Grundsätzlich ist es Aufgabe der inaktiven Burschen, den jüngeren Bundesbrüdern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und so für die Kontinuität im Wirken der B! zu sorgen.



 

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