| Demokratie im Bund |
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Sämtliche Beschlüsse einer Korporation werden auf dem Wege demokratischer Entscheidungsfindung in den entsprechenden Gremien getroffen. Jede Burschenschaft hat ihre eigene Satzung und Geschäftsordnung. In letzteren sind Abstimmungsrichtlinien, Instanzenzüge, Mehrheitserfordernisse und ähnliches festgelegt. Im Rahmen dieses demokratischen Umfeldes lernt der junge Student, sich eine eigenständige Meinung zu bilden, diese schlüssig vor anderen zu vertreten und gegebenenfalls Bundesbrüder von seinen Ansichten zu überzeugen. Dieser Prozeß dient der Mehrheitsfindung, wobei der Bundesbruder auch wiederholt mit der Erfahrung konfrontiert wird, sich mit seinen Auffassungen nicht durchsetzen zu können, jedoch lernt, demokratische Mehrheitsentscheide mitzutragen. Dies gilt um so mehr für Tagungen von Dachverbänden, bei denen oftmals mehrere hundert Teilnehmer versammelt sind. Den Entscheidungsgremien der Verbindung kommt zudem die Aufgabe einer gewissen Kontrollfunktion zu. Ihnen gegenüber sind die Amtsträger für ihr Handeln zur Rechenschaft verpflichtet. Eine Abwahl selbiger ist bei erwiesenem Fehlverhalten jederzeit möglich. |
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