Wiener akademische Burschenschaft Albia

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Sobald Du erfolgreich zum Studium zugelassen bist, beginnt der schwierigstes – und spannendste – Teil: die Planung Deines Semesters. Einen fertigen Stundenplan gibt es nicht, Du kannst ihn Dir selbst zusammenstellen, das bedeutet auch viel Verantwortung: wie viel kann man realistisch in einem Semester leisten? Viele machen den Fehler zu viel auf einmal zu machen und bestehen dann keine einzige Prüfungen, aber wenn du zu wenig Kurse im Semester machst, verzögert sich der Abschluss des Studiums ... Aber alles nach der Reihe: Zuerst legst Du Dir einmal deinen Studienplan / das Curriculum vor: hier erfährst du alles über Dauer, Inhalt und strukturellen Aufbau des Studiums.

Wenn Du weißt, was Du machen musst, schaust Du im Vorlesungsverzeichnis, was Du in diesem Semester machen kannst. Im – online vorhandenen - Vorlesungsverzeichnis finden sich alle Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters. Neben Titel, Nummer der Lehrveranstaltung und Namen des/der Leiters/in sind auch deren Ort, Zeit und Dauer verzeichnet. Außerdem gibt es an den Instituten oft auch kommentierte Vorlesungsverzeichnisse, mit zusätzlichen Informationen. Je nach Studium gibt es Anmeldung zu Lehrveranstaltungen bzw. zu einzelnen Prüfungen, die Information findet man meist auch gleich im VO-Verzeichnis. Meistens braucht man einen u:net-Account für die Anmeldung (den Aktivierungscode hast Du beim der Zulassung erhalten). Mittlerweile gibt es auch bei den meisten Studienrichtungen ein e-learning Angebot, bei dem etwa Hausübungen – ja, das gibt es auch auf der Uni – oder Tests online absolviert werden können.

ECTS-Punkte sind Maßeinheiten für Studienleistungen, die die alte Maßeinheit Semester(wochen)stunde abgelöst haben. 1 ECTS -Punkt entspricht (in Österreich) 25 Stunden á 60 Minuten. Grundlage für die Berechnung nach ECTS-Standard ist die Annahme eines in Stunden gemessenen durchschnittlich zu leistenden Arbeitsaufwandes für das Studium von 1500 – 1800 Stunden pro Jahr, der sich in
60 ECTS-Punkten ausdrückt.

Jedes Semester muss man sich zur die Fortsetzung des Studiums melden, dazu muss man nur den Studien-/ÖH-Beitrag innerhalb der Frist einzahlen.

Familienbeihilfe
Als Studierender kann man unter bestimmten Voraussetzungen Familienbeihilfe beziehen.

Alter:
Anspruch bis zum 26. Lebensjahr. Bei Schwangerschaft, Geburt
eines Kindes, Zivil- oder Präsenzdienst bis zum 27. Lebensjahr

Studienzeit:
Mindeststudiendauer plus ein Semester pro Abschnitt
Bei Studien ohne Abschnittsgliederung die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester.

Studienwechsel:
Du kannst Dein Studium zweimal ändern,ohne den Anspruch auf Familienbeihilfe zu
verlieren. Allerdings muss der Wechsel spätestens nach dem jeweils zweiten Semester
(inklusive Zulassungsfrist für das dritte Semester) vorgenommen werden.

Einkommensgrenzen:
max. € 9.000 (brutto, minus der Sozialversicherungsbeiträge) im Jahr betragen. Bei Überschreitung muss die Familienbeihilfe für das gesamte Jahr zurückgezahlt werden.

Studienerfolgsnachweis:
nach dem ersten Studienjahr muss beim zuständigen Finanzamt
ein Sammelzeugniss vorgelegt werden. Der Studienerfolgsnachweis besteht aus 16 ECTS -Punkte oder dem Nachweis einer Teildiplomprüfung bzw. eines Teilrigorosums
Freifächer oder Ergänzungsfächer werden nicht gezählt!



 

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